Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermittlungsagentur THE OFFLINE HOTEL für Retreat, Seminar- und Workshopreisen in Portugal.
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- Reisevertragsabschluss / Verbindliche Anmeldung
- Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem der Agentur THE OFFLINE HOTEL, im Folgenden durch „TOH“ gekennzeichnet, den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an – die Anmeldung erfolgt aufgrund der online im Internet oder aktuellen Katalog genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung durch TOH zugesandt. Zu der Übermittlung einer schriftlichen Reisebestätigung ist TOH nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
- Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Das Mindestalter für die Teilnahme an der Vermittlung eines Retreat, Seminar oder Workshop der Agentur TOH beträgt 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Weicht die Reisebestätigung der Agentur TOH vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Agentur TOH vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und dass der Kunde innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
- Zahlung des Reisepreises
- Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der gesamte Reisepreis zu entrichten. Die Reiseunterlagen sowie der Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB i werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang per E-Mail zugesandt oder ausgehändigt. Bearbeitungs- und Änderungsgebühren sind ebenfalls sofort fällig.
- Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gezahlt werden, so bitten wir um Verständnis, dass wir notwendige Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 10 pro Mahnung in Rechnung stellen. Es gilt zu beachten, dass der Eingang der Zahlung für die Einhaltung der Frist bestimmend ist. Falls der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren zu verlangen, sofern zu diesem Zeitpunkt kein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegt.
- Für die Unterbringung in Ferienhäusern, Landgütern, Hotelzimmern, Appartements, Bungalows, Zelten, Caravans wird eine Kaution fällig, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird.
- Leistungen
- Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in diesem auf unserer Webseite, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden (z.B. Vereinbarungen, Wünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur TOH.
- Die Durchführung der Agentur TOH oder durch die vor Ort vertretenen Dienstleistungsbetriebe angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl, die vom jeweiligen Veranstalter festgelegt wird, erreicht wird.
- Die im Rahmen der durch Reisen der Agentur TOH im Auftrag der Reiseteilnehmer vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. TOH haftet daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden.
- Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
- Die Agentur TOH kann bis zum 30.Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl die mit dem Kunden vereinbarte Mindestanzahl (wird bei Vertragsabschluss festgelegt) nicht erreicht wird. Ist eine andere Mindestteilnehmerzahl erforderlich, so ist dies in den jeweiligen Reisebeschreibungen angegeben.
- Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl TOH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
- TOH ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von TOH herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Vermittlung nicht beeinträchtigen.
- TOH ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
- Rücktritt und Umbuchung der Kunden
- Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.
- Im Falle des Rücktritts kann TOH eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Pauschalbeträgen pro Person berechnet. Maßgebend für den Reiserücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung bei der Agentur TOH. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bis 60 Tage vor Beginn: Kostenlose Stornierung, volle Rückerstattung.
59-30 Tage vor Beginn: 50 % Stornogebühr, 50 % Rückerstattung.
29-7 Tage vor Beginn: 90 % Stornogebühr, 10 % Rückerstattung.
Weniger als 7 Tage vor Beginn: Keine Rückerstattung.
Sollen gebuchte Extraleistungen storniert werden, werden pauschal pro stornierte Extraleistung 10€ berechnet. - Der Nachweis, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale bleibt unbenommen.
- Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann TOH als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. TOH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist TOH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
- Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
- TOH ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden freiwerdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages schriftlich hingewiesen wird.
- Der Reisende kann sich bis vor Reisebeginn bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. TOH kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische / ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht.
- Reisevertragsabschluss / Verbindliche Anmeldung
- Haftung
- Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- TOH haftet für eine gewissenhafte Vermittlung, Planung, Organisation sowie der Vorbereitungen, eine sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
- Beschränkung der Haftung
- Die vertragliche Haftung der Agentur TOH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit TOH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsaus-schließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten der Agentur TOH. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 3000,- €. Liegt der Reisepreis über 1000 € pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen dringlich, derartige Risiken durch ein entsprechendes Versicherungspaket abzudecken.
- TOH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
- Haftungsausschluss
- Die Agentur TOH kann eine Beaufsichtigung des Gepäcks der Kunden nicht immer gewährleisten. Für Gepäckverlust können wir daher nicht haften. Keine Haftung besteht auch bei Einbruch, Diebstahl und grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen daher dringlich den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
- TOH haftet nach §651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Corona, Erdbeben, Terrorismus, Unwetter, Überflutungen, Unfälle, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind.
- Vertragsobliegenheiten und Hinweise
- Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn der Kunde es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise bei TOH anzuzeigen.
- Bei einem Mangel darf der Kunde nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er TOH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
- Eine Mängelanzeige nimmt die Agentur TOH persönlich vor Ort entgegen.
- Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen.
- Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz der Agentur TOH in Hamburg, Deutschland geltend zu machen. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Datum der Reiserückkehr bei TOH geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner (Kunde) Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche gegen TOH verjähren nach 2 Jahren. Die Frist der Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner (Kunde) gegenüber TOH fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch TOH gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach einer Frist von drei (3) Jahren. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Ausschluss
TOH erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer TOH die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (u.a. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Androhungen, Diebstahl, Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kommt ein sofortiger Ausschluss der Reise in Betracht. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Dasselbe gilt auch, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen sollte. - Haftung und besondere Pflichten des Kunden
Die gebuchte Unterkunft darf nur mit der vertraglich vereinbarten Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir wahlweise berechtigt, entweder eine angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder unsere Kunden aufzufordern, dass die überzähligen Personen unverzüglich das gemietete Objekt zu verlassen haben. Diese Aufforderung kann auch durch die Kontaktperson vor Ort erfolgen. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Unsere Kunden sind verpflichtet, die Unterkunft pfleglich zu behandeln, und sämtliche Schäden oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bedarf es nach der Abreise einer über das übliche Maß hinausgehenden Endreinigung, bzw. sind Beschädigungen an der Ausstattung des gebuchten Objektes festzustellen, sind wir berechtigt, unseren Kunden die entstandenen Kosten als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Unsere Kunden haften für alle Schäden, die sie während Ihres Aufenthalts schuldhaft an den gemieteten Unterkünften verursachen. Sollte bei Beendigung des Aufenthalts etwas fehlen, sind unsere Kunden dazu verpflichtet den Schaden zu ersetzen, sofern sie den Verlust schuldhaft zu vertreten haben. - Umgebung
Alle unvorhergesehenen Geräusche, die im Zusammenhang mit dem alltäglichen Leben in den portugiesischen Dörfern stehen, wie bspw. Hundegebell, das Glockenläuten der Kirche oder eventuelle Baumaßnahmen in der Nachbarschaft sind weitestgehend nicht durch uns beeinflussbar. Folglich kann TOH hierfür nicht zur Verantwortung gezogen werden.# - Bettwäsche / Handtücher
Alle Betten sind bei Anreise frisch bezogen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit empfehlen wir bei einer Belegungszeit von max. 1 Woche auf einen Bettwäsche- und Handtücher-Wechsel zu verzichten. Wird ein Wechseln der Bettwäsche dennoch gewünscht, geschieht dies nur nach vorheriger Absprache. Handtücher dürfen nicht mit an den Strand genommen werden. - Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz
Die TeilnehmerInnen willigen ein, dass sie während des Aufenthaltes bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung vom THE OFFLINE HOTEL verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Die TeilnehmerInnen willigen ein, dass die erhobenen Daten zu ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich TOH, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.
- Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
- TOH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird TOH hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. TOH übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
- TOH haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TOH die Verzögerung zu vertreten hat.
- Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
- Allgemeines
- Der Reisende kann der Agentur TOH nur an dessen Firmensitz verklagen.
- Für Klagen der Agentur TOH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Agentur TOH maßgebend.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
- Auslegung und Gerichtsstand
- Die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen, sowie die Beilegung jeglicher Streitfälle, die in diesem Kontext entstehen können, unterliegen ausschließlich deutschem Recht und werden von deutschen Gerichten verhandelt.
- Verantwortlich für die Agentur THE OFFLINE HOTEL ist:
Titilayo Melanie Bornmann
Oelkersallee 54
22769 Hamburg